Technische Fragen


Für den Einsatz in der Schule wird ein Gerät benötigt, das leicht, mobil und sofort einsatzbereit ist. Daher sind Notebooks oder PCs für unser Vorhaben ungeeignet. Im Schuljahr 2018/19 hat unser Schulträger die Paderborner Gymnasien mit einer digitalen Infrastruktur ausgestattet, in die die Tablets der Schülerinnen und Schüler eingebunden werden müssen. Die Infrastruktur umfasst u.a. ein Gerätemanagementsystem (MDM), WLAN, Nahdistanzbeamer und Apple TV in allen Unterrichtsräumen. Die Einbindung der Schüler-Tablets in diese Infrastruktur ist nur mit dem iPad möglich. Somit ist die Wahl des iPad eine Reaktion auf die vorgegebene Struktur unseres Schulträgers. Im Rahmen der Digitalisierung von Schulen ist zu beobachten, dass an fast allen weiterführenden Paderborner Schulen iPads als Schüler:innen-Geräte genutzt werden. Dies liegt einerseits an der guten Qualität der Geräte, andererseits an der Kompatibilität mit der oben beschriebenen schulischen Infrastruktur. Insbesondere in Kooperationskursen in der Sekundarstufe II kann das eigene iPad auch an anderen Schulstandorten in Paderborn verwendet werden. Erfahrungen anderer Schulen zeigen auch, dass alle Schülerinnen und Schüler in der Klasse bzw. dem Jahrgang annähernd gleiche Geräte haben sollten. Andernfalls gibt es leicht Kompatibilitätsprobleme bei der Software, die den Unterrichtsfluss deutlich behindern. Verhindert werden sollten ebenfalls Nebeneffekte wie soziale Stigmatisierungen, die durch sehr unterschiedliche Preisklassen oder Images der Geräte entstehen könnten. Einheitliche Geräte bieten zudem die Möglichkeit einer zentralen Administration, wodurch das schulische Gerätemanagement in vertretbarem Rahmen bleibt. Durch eine Vorkonfiguration können sich die Geräte beim ersten Einschalten mit dem voreingestellten WLAN verbinden und sich die zugeordneten Profile und Apps vom MDM-System (Mobile Device Management) herunterladen.  

Da Geräte und Benutzer auf den Geräten mit einer MDM-Lösung verwaltet werden, braucht der einzelne Schüler bzw. die einzelne Schülerin keine eigene Apple-ID für den schulischen Nutzen. Wenn Sie selbst Apps für den privaten Gebrauch aufspielen wollen, benötigen Sie eine eigene Apple-ID. Es sind auch Familien-Apple-IDs möglich, bei denen die Eltern vor Installation der Apps durch die Kinder zustimmen müssen. 


Bei der großen Anzahl von Geräten kann dies nur über eine professionelle Managementlösung erfolgen (Mobile Device Management, MDM). Die gesamte MDM-Leistung wird vom Schulträger organisiert. Schon vor Auslieferung der Geräte an die Schüler:innen werden die Geräte bei der MDM-Lösung registriert und so bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet. Vorhandene Altgeräte, die einen Mindeststandard (8. Generation, nicht älter als drei Jahre) erfüllen, können für eine Gebühr (Kosten: ca. 25€/ benötigte Bearbeitungszeit: etwa 4 Wochen) an den Händler geschickt werden und dort in das MDM eingepflegt werden. 

Für zukünftige Verwaltung und Versorgung der iPads mit Updates und Software und auch für die Verwendung von Steuerungssoftware im Unterricht und in Prüfungssituationen, müssen die Geräte mit der Classroom-App (s.o.) bzw. dem Schul-Wlan verbunden sein. Die Geräte holen sich dann bei Verbindung mit dem Internet die Software und die Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind.  

Durch die Verwendung einer eigenen privaten Apple-ID ist es zusätzlich möglich, selbstständig Apps auf dem Gerät zu installieren. In welchem Maße dies geschieht, liegt damit in der Hand der Eltern.


In der Regel werden die Dokumente über die Funktion „AirDrop“ bzw. im „Kursnotizbuch“ bereitgestellt. Die Unterrichtsmaterialien können in einer Cloud (aktuell OneDrive) gespeichert werden, deren Nutzung durch die Erziehungsberechtigten schriftlich erlaubt wurde. Falls der Nutzung von MSO365 seitens der Eltern nicht zugestimmt wurde, können Unterrichtsmaterialien über die Nextcloud, über die Lernstattmail oder (wie erwähnt) über AirDrop zur Verfügung gestellt werden. Informationen zum Abspeichern und Archivieren von Unterrichtsmaterialien erhalten die Schüler:innen in den Einführungsveranstaltungen (7.2/ 9.2).


Private Apps oder Spiele können über die private Apple-ID installiert und genutzt werden, soweit diese nicht den Unterrichtseinsatz des Gerätes stören. Spiele, Social-Media etc. sind während des Unterrichts nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden gemäß der Hausordnung von der Schulleitung konsequent geahndet (vgl. hierzu ausführlich: Nutzungsvereinbarung).


Der Abschluss einer Versicherung für das iPad wird dringend empfohlen (s. unten). Die Reparatur oder der Austausch der Geräte erfolgt über den Ausstatter (ACS). Für eine Übergangszeit kann im Falle eines Defekts ggf. ein Ersatzgerät durch die Schule zur Verfügung gestellt werden.


Es ist in erster Linie ein Arbeitsgerät für die Schule und Hausaufgaben, das morgens ausreichend geladen mitzubringen ist. Darüber hinaus kann es privat genutzt werden, solange der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird (z. B. freier Speicherplatz).  Da die iPads über ein MDM verwaltet werden, entsteht auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zwischen den Eltern und dem städtischen IT-Dienstleister der doppelte Nutzen als Schulgerät mit vollumfänglicher Einbindung in die schulische Endgeräteverwaltungsumgebung bei zugleich vollumfänglicher privater Nutzung ohne Steuerungs- oder Kontrolloption im privaten Bereich durch die Schule.


Die Lehrkraft kann die zu benutzenden Programme über die Classroom-App temporär einschränken bzw. den Zugriff auf das WLAN freigeben oder sperren. Zudem soll künftig über eine White-List in einem MDM-Profil festgelegt werden, welche Apps während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen.