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Sek. I

Der katholische Religionsunterricht in der Sekundarstufe I setzt die Arbeit der Grundschule fort, sowohl inhaltlich als auch methodisch (offene Unterrichtsformen wie Stationenlernen usw.). Entsprechend der Korrelationsdidaktik nimmt das Fach immer wieder Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und setzt diese in Beziehung zur Bibel und der Tradition der katholischen Kirche, um so eine religiöse Mündigkeit zu ermöglichen.

Allerdings nehmen auch wir am Pelizaeus-Gymnasium wahr, dass die meisten katholischen Schülerinnen und Schüler zwar zur Erstkommunion gegangen sind, zur Gemeinde aber nur gelegentlichen Kontakt haben und kaum noch Erfahrungen mit gelebtem Glauben machen.

Die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ist durch das Faktum der religiösen Pluralität geprägt, und Religion wird zunehmend als eine subjektive Angelegenheit ohne Bezug zu einer Gemeinschaft und ihrer Tradition verstanden und gelebt.

Deshalb erfordert der RU die Vermittlung von religiösem Grundwissen, insbesondere das Vertrautwerden mit der Sprache des Glaubens, sowie die Schulung des Denkens und Argumentierens in religiös- weltanschaulichen und ethischen Fragen. Religiöse Sprach- und Urteilsfähigkeit ist auch unerlässlich für das Gespräch und die Verständigung mit Menschen anderer religiöser oder säkularer Überzeugungen.

Da zur Grundüberzeugung eines christlichen Menschenbildes immer die Würde des Einzelnen und seine Verantwortung für den Mitmenschen gehören, zielt der Religionsunterricht angesichts einer zunehmend nur leistungsorientierten Gesellschaft auf befreiende Entwicklung und Entfaltung der Schülerinnen und Schüler ab.

Um gemäß der Richtlinien einen konfessionellen Religionsunterricht zu ermöglichen, werden die Schülerinnen und Schüler klassenübergreifend unterrichtet, d. h. dass Schülerinnen und Schüler aus Parallelklassen zu katholischen und evangelischen Religionskursen zusammengelegt werden und bis zur Oberstufe in dieser Zusammensetzung bleiben.

Wann immer es möglich ist, wird die Kooperation der Fächer evangelische und katholische Religionslehre praktiziert, z. B. bei einzelnen Unterrichtsprojekten und in den ökumenischen Gottesdiensten.

Der Religionsunterricht wird an allen Schulen Nordrhein-Westfalens als ordentliches Lehrfach unterrichtet. Er folgt, ebenso wie alle anderen Fächer, dem allgemeinen Lehrplan und dessen Leistungsanforderungen (Notenvergabe usw.). Damit entspricht er auch dem staatlichen Bildungsauftrag und ist somit keine kirchliche Unterweisung.

Dennoch besteht das Recht, am Religionsunterricht aus Gewissensgründen nicht teilzunehmen. Wenn in einer Jahrgangsstufe der SI eine ausreichende Anzahl dieser Schüler vorhanden ist, werden diese im Fach Praktische Philosophie unterrichtet. Eine Teilnahme an diesem ordentlichen Fach, also keine AG, ist laut Schulgesetz verpflichtend. In der Oberstufe müssen alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, das Fach Philosophie belegen.

Nach dem neuen Kernlehrplan gliedert sich das Fach katholische Religionslehre in folgende Kompetenzbereiche.

Im Bereich der Sachkompetenz:

•       die Beherrschung fachlicher Begriffe und Kategorien

•       ein basales Wissen über biblische Inhalte und Strukturen sowie deren Entstehungskontexte

•       Erkennen der Relevanz gesellschaftspolitischer und sozialer Aspekte für theologische Fragestellungen und die eigene Lebenswirklichkeit

•       ein Wissen über unterschiedliche Glaubensgemeinschaften und deren Grundsätze

•       Erfassung der historischen Entwicklung des christlichen Glaubens sowie dessen Institutionalisierung

Im Bereich der Methoden- und Urteilskompetenz:

•       die Fähigkeit, Informationen zunehmend selbstständig zu beschaffen sowie historische / lebensweltliche Dimensionen zu erfassen und auf ihre theologische Relevanz zu prüfen

•       die adressatengerechte Präsentation von Erarbeitungen aus dem Unterricht oder weiteren Lernbereichen

•       die Fähigkeit kritischer Prüfung von dargebotenen Sachinhalten; daraus resultierend die Kompetenz der eigenen Urteilsbildung

•       durch den Umgang mit biblisch-theologischen Fragestellungen die Herausforderungen der eigenen Lebenserfahrung kompetent bewältigen