Fragen zum Erwerb und zur Versicherung


Es ist festgelegt, für welche Verwendungszwecke die Gelder aus dem Digitalpakt ausgegeben werden dürfen. Demnach können die Mittel nicht für Geräte verwendet werden, die in die Hand einzelner Schüler:innen gehen. Es ist zur Zeit bedauerlicherweise nicht zu erwarten, dass der Schulträger (Stadt PB) oder das Land NRW die Kosten für eine 1:1-Ausstattung der Schüler:innen mit digitalen Endgeräten übernimmt. Sollte in Zukunft eine Finanzierung durch den Träger oder das Land übernommen werden, würden wir dieses ausdrücklich begrüßen.


Über den Händler ACS wird das folgende Modell erworben: Apple iPad 10.Generation bzw. 9. Generation, 64 GB (siehe Anschreiben). Das Bestellportal ist ab Mitte Oktober geöffnet. Detaillierte Informationen zum Bestellvorgang folgen. Darüber hinaus sollte ebenfalls ein Stift (z.B. Logitech-Crayon) erworben werden. Dringend empfohlen wird die Anschaffung einer iPad-Hülle. Eine Tastatur sollte für den schulischen Gebrauch nicht erworben werden, da die Schüler:innen auch auf dem iPad weiterhin hauptsächlich handschriftlich arbeiten. In bestimmten Unterrichtssituation kann aber auch auf die im Gerät integrierte Tastatur zurückgegriffen werden.


Der „Logitech Crayon“ und der „Adonit Neo Stylus“ sind wesentlich günstiger als ein ApplePen und können zudem problemlos an allen anderen Tablets ohne Kopplung genutzt werden (dies kann der ApplePen nicht). Dadurch sind z.B. Partnerarbeiten spontan machbar und gestalten sich einfacher. Der Crayon und der Adonit erfüllen alle Funktionen, die für den Unterricht nötig sind. Es muss allerdings bedacht werden, dass beide Stifte über ein Kabel zuhause aufgeladen werden müssen.


Grundsätzlich gilt: Kein Kind darf aufgrund der finanziellen Situation des Elternhauses von der Arbeit mit einem eigenen iPad ausgeschlossen werden. Die folgenden Möglichkeiten zur Finanzierung können genutzt werden:

  1. Über den Händler ACS können die iPads in Ratenzahlungen (ca. 10,- Euro/ mtl.) erworben werden. 
  2. Es ist möglich, bereits vorhandene Geräte („Altgeräte“) in das schulische MDM aufzunehmen. Künftig soll hier eine lokale Lösung (Aufspielen des MDM) vor Ort in Paderborn erfolgen.
  3. Zudem besteht die Möglichkeit, auf Antrag leihweise schuleigene Geräte zu erhalten. Diese können auch mit nach Hause genommen werden.  
  4. Darüber hinaus unterstützt der Förderverein der Schule den Kauf der iPads und des Zubehörs bei nachweislichem Bedarf. Um mögliche soziale Stigmatisierungen zu verhindern, erfolgt die Förderung über ein Gutscheinsystem, mit dem eine diskrete Handhabung des Bestellvorgangs sichergestellt wird. Auch hier ist eine Ratenzahlen möglich.

Dies ist erlaubt und auch über den Händler ACS möglich. Aus Gründen der Chancengleichheit sollte die Ausstattung aller Schüler:innen in einem preislich vergleichbaren Rahmen bleiben.


Die Einpflegung bereits vorhandener iPads (ab Generation 8) in das MDM ist über den Anbieter ACS auf eigene Initiative möglich. Dazu muss das iPad zurückgesetzt werden und zum Händler ACS eingeschickt werden. Daten, die sich auf dem Gerät befinden, müssen zuvor selbständig gesichert werden (z.B. in einer Cloud). Das Aufspielen eines kompletten Back-Ups hat sich als problematisch erwiesen. Die Eltern werden über die genauen technischen Schritte in einem Anschreiben informiert. Der Bearbeitungszeitraum der Aufnahme ins MDM über ACS kann momentan bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Die Kosten liegen bei etwa 25 Euro. Wir favorisieren hier allerdings eine Lösung durch einen lokalen Dienstleister vor Ort, um den Prozess günstiger, nachhaltiger und schneller zu gestalten. Hierzu führt die Lernstatt bereits Gespräche mit zertifizierten Unternehmen. 


Die Eltern kaufen oder leasen die Geräte über das Portal des genannten Anbieters und sind somit Eigentümer. Nach Ablauf der schulischen Nutzungsdauer oder bei Schulwechsel fallen die Geräte aus dem Software-Management/ MDM des Schulträgers.


Die Geräte können über einen zentralen Händler in einem Portal bestellt werden. Hierbei sind Bildungsrabatte bereits eingerechnet. Dort gibt es verschiedene Varianten von Geräten (kleiner, großer Speicher, iPad Air), Stiften, Hüllen und Versicherungen. Aus didaktischer Sicht reicht der Erwerb des Standardmodells (iPad Gen.10/ Gen.9) mit einer Hülle und einem günstigen Stift vollkommen aus.


Das iPad kann über den Anbieter (ACS) bereits beim Erwerb versichert werden. Da es sich um ein privates Gerät handelt, kann aber auch eine andere Versicherung gewählt werden. Wenn ein anderes Kind das iPad beschädigt, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung des anderen Kindes.


Nein. Das Tablet ersetzt den Taschenrechner künftig komplett. Der Kauf eines Taschenrechners (ca. 130 Euro) entfällt demnach. Stattdessen wird im Mathematikunterricht mit der kostenlosen App GeoGebra gearbeitet. In Prüfungssituationen wird das Tablet in den Klausurmodus gesetzt, so dass nur noch diese App verwendet werden kann. 


Ein Einsatz schon in den Klassenstufen 5 oder 6 erscheint uns aus pädagogischen Gründen als zu früh. Durch die unterrichtliche Nutzung der iPad-Koffer erwerben die Schüler:innen jedoch auch schon in der Erprobungsstufe bereits medienpädagogische Kompetenzen und erlernen den Umgang mit grundlegenden Funktionen des Tablets. Die Fachschaften legen fest, in welchen Fächern und in welchen Unterrichtsreihen mithilfe digitaler Endgeräte gearbeitet wird (Tabletkoffer), sodass alle Schüler:innen künftig bereits vor der Einführung einer 1:1-Ausstattung in Klasse 7.2 auf Vorerfahrungen im Umgang mit den Tablets zurückgreifen können.


Kein Kind darf aufgrund der finanziellen Situation des Elternhauses von der Arbeit mit einem eigenen iPad ausgeschlossen werden. Die folgenden Möglichkeiten zur Finanzierung können genutzt werden:

  1. Über den Händler ACS können die iPads in Ratenzahlungen (ca. 10,- Euro/ mtl.) erworben werden. 
  2. Zudem besteht mindestens in diesem Schuljahr die Möglichkeit, auf Antrag leihweise schuleigene Geräte zu erhalten. Diese können auch mit nach Hause genommen werden.  
  3. Darüber hinaus unterstützt der Förderverein der Schule den Kauf der iPads und des Zubehörs bei nachweislichem Bedarf mit 50%. Um mögliche soziale Stigmatisierungen zu verhindern, erfolgt die Förderung über ein Gutscheinsystem, mit dem eine diskrete Handhabung des Bestellvorgangs sichergestellt wird. Auch hier ist eine Ratenzahlen möglich. Der Höhe der monatlichen Rate beträgt in diesem Fall ca. 5,- Euro.  

Der Einsatz dieses Unterrichtsmittels ist nur sinnvoll, wenn – analog zum Gebrauch des Taschenrechners – alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe darüber verfügen. Nach dem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz wird das iPad zu einem regulären schulischen Lern- und Arbeitsgerät. Schüler:innen, deren Eltern dennoch kein iPad anschaffen, bekommen gleichwertige Unterrichtsmaterialien in analoger Aufbereitung oder erhalten, soweit das die Kapazitäten der Schule zulassen, Tablets aus dem Schulbestand zur Ausleihe.