Didaktische Fragen


Um unseren Schüler:innen eine zeitgemäße Bildung in der „Kultur der Digitalität“ ermöglichen zu können, ist eine 1:1-Ausstatttung mit persönlichen digitalen Endgeräten unerlässlich. Hierzu verpflichtet uns u.a. der Medienkompetenzrahmen NRW. Zudem ist bereits mittelfristig mit einer Weiterentwicklung im Bereich der Prüfungskultur zu rechnen, da künftig Lernprodukte und Prüfungsformen, die mithilfe digitaler Medien erstellt werden, tradierte Klassenarbeits- und Klausurformate ersetzen. Hierauf müssen und wollen wir unsere Schüler:innen frühzeitig vorbereiten.
Als Schule wollen wir das Potenzial der digitalen Medien so nutzen, dass sich für das Lernen und Lehren neue und zeitgemäße Chancen eröffnen. Voraussetzung hierfür ist u.a. eine sukzessive 1:1- Ausstattung der Schüler:innen mit iPads.
Das Lernpotenzial der digitalen Medien sehen wir u.a. in...

  1. der Erhöhung der Werkzeug- und Methodenvielfalt
  2. erweiterten Kommunikations-, Kollaborations- und Publikationsmöglichkeiten
  3. der Vereinfachung von binnendifferenzierten Lernwegen
  4. der Aktualität der Lerninhalte
  5. der Veranschaulichung durch Multimedia
  6. der Umsetzung von individualisierten Lernwegen
  7. die Einsicht in die Struktur der digitalen Welt

Der Einsatz digitaler Medien im Unterricht orientiert sich dabei an den 4-K-Kompetenzen der OECD (21st century skills): Kreativität, kritisches (eigenständiges) Denken, Kollaboration und Kommunikation. Bei diesen grundlegenden Kompetenzen handelt es sich nicht um genuin technische Fähigkeiten. Digitalisierung, so wie wir sie verstehen, bedeutet eine Stärkung des Nicht-Digitalen mithilfe digitaler Werkzeuge.


Das Kollegium des Pelizaeus-Gymnasiums hat sich auf die folgenden fächerübergreifenden Grundsätze zum Umgang mit dem iPad verständigt:

  1. Die Arbeit mit den schülereigenen iPads beginnt erst nach den Einführungsveranstaltungen, die von einem Team des Kollegiums in Kooperation mit den Medienscouts in jeder Klasse der Jahrgangsstufen 7 und 9 durchgeführt werden.
  2. In allen Fächern und allen Unterrichtssituationen wird die Classroom-App eingesetzt. Mit der App kann die Lehrkraft die Aktivitäten der Schüler-iPads temporär einschränken bzw. den Zugriff auf das WLAN freigeben oder sperren. Darüber hinaus ist ersichtlich, welche Apps im laufenden Unterricht genutzt werden.
  3. Die Fachschaften haben verbindlich darüber entschieden, ob und in welcher Jahrgangsstufe analoge Mappen oder Hefte durch eine digitale Heftführung ersetzt werden. Falls sich eine Fachschaft für eine digitale Heftführung entschieden hat, wird ein Kursnotizbuch (OneNote) verwendet, um einheitliche Standards in der digitalen Heftführung zu setzen und die Möglichkeiten der kollaborativen Zusammenarbeit zu stärken.
  4. Wenn kein Kursnotizbuch verwendet wird, speichern die Schüler:innen die Unterrichtsmaterialien im Cloud-Speicher OneDrive (MS 365). Die Schüler:innen können auch von anderen Geräten aus auf OneDrive zurückgreifen und ggf. die Unterrichtsmaterialien auf anderen Speichermedien sichern. Während der Einführungsveranstaltung lernen die Schüler:in, wie sie die Daten im vorgesehenen Speicherort ablegen.
  5. Digitale Unterrichtsmaterialien werden über die Funktion AirDrop oder im entsprechenden Kursnotizbuch bzw. auf MS Teams bereitgestellt.[1]
  6. Dateien, die die Schüler:innen auf OneDrive abspeichern, müssen von der Lehrkraft mit einem Dateinamen versehen sein, der präzise Auskunft über den Inhalt der Datei gibt.
  7. Die Schüler:innen beziehen die für den Unterricht notwendigen Apps ausschließlich über den Lernstatt-Store. Die Fachschaften melden nach Absprache einen entsprechenden Bedarf bei Frau Vosmer oder Herrn Gehlen an. Die Anfrage wird dann an die Lernstatt weitergeleitet; im besten Fall kann die angefragte App dann zeitnah im Lernstatt-Store heruntergeladen werden.
  8. Bei der Verwendung weiterer browserbasierter Tools im Unterricht erfolgt eine Orientierung an den Datenschutzempfehlungen der Seite datenschutz-schule.info: https://datenschutz-schule.info/datenschutz-check/
  9. In „Standardsituationen“ des Unterrichts werden die kostenfreien, browserbasierten, DSGVO-konformen Tools des Kultusministeriums Niedersachen verwendet: https://kits.blog/tools/

[1] Falls in Einzelfällen der Nutzung von MS365 seitens der Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt wurde, erhalten die betreffenden Schüler:innen ihre Unterrichtsmaterialien ausschließlich per „AirDrop“ bzw. (wie oben erwähnt) über die Nextcloud oder per Schulmail. Vgl. dazu im Detail: Sonderregelung


Als Kollegium nutzen wir digitale Endgeräte zur Unterrichtsvorbereitung, zur Klassenbuchverwaltung, zur plattformbasierten Kommunikation, im Unterricht sowie in Phasen des Distanzlernens.
Folgende Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalität sind in den vergangenen Jahren im Kollegium durchgeführt worden:

  1. Durchführung mehrerer pädagogischer Tage zur Umsetzung des Medienkompetenzrahmens NRW und zum digitalen Lehren und Lernen
  2. Teilnahme an Fortbildungsangeboten der Lernstatt Paderborn
  3. Teilnahme des gesamten Kollegiums an individualisierten Fortbildungsmaßnahmen der Bildungsagentur „Fobizz“ (Jahreslizenz 2022)
  4. Teilnahme an der „Digitalen Fortbildungsinitiative NRW“
  5. Erstellen von fachschaftsinternen Materialpools (Austausch digitalisierter Arbeitsmaterialien)
  6. Mikro-Fortbildungen innerhalb des Kollegiums/ Sammlung von „best-practice-Beispielen“ aus der Unterrichtspraxis am Pelizaeus-Gymnasium

Der Arbeitskreis „Pele Digital“, dem Vertreter:innen des Kollegiums, der Schüler- und der Elternschaft angehören, beschäftigt sich unter dem Vorsitz von Frau Vosmer (Digitalisierungsbeauftragte) mit Aspekten zur nachhaltigen digitalen Entwicklung der Schule und erarbeitet konzeptuelle Vorschläge zur deren Umsetzung. Einzelne Vertreter:innen des Arbeitskreises nehmen an den regelmäßigen Treffen der Paderborner Digitalisierungsbeauftragten bzw. Digitalisierungskoordinator:innen teil, die i.d.R. monatlich stattfinden. Ziel dieser Treffen ist der Erfahrungsaustausch zwischen den Paderborner Gymnasien bzw. die Schaffung einheitlicher Standards in den Digitalisierungsporzessen der einzelnen Schulen.


Grundsätzlich werden die iPads in allen Fächern, von allen Fachschaften und Lehrkräften im Unterricht eingesetzt, und zwar immer dann, wenn ihre Verwendung den Lernprozess sinnvoll ergänzt und unterstützt. Der Einsatz der Geräte ist über das iPad-Konzept des Pelizaeus-Gymnasiums bzw. über verbindliche Absprachen innerhalb der Fachschaften geregelt. Je nach Jahrgangsstufe und Fach, je nach Unterrichtsvorhaben und den Einsatzmöglichkeiten kann die Verwendungszeit der Geräte im Unterricht variieren.


Bereits in den Jahrgangsstufen 5-7.1 arbeiten die Schüler:innen regelmäßig mit Leihgeräten der Schule (iPad-Koffer). Sie erlernen dabei grundlegende Funktionen im Umgang mit dem Endgerät. Unmittelbar nach Erhalt der Geräte finden in den Jahrgängen 7.2 und 9.2 Workshops statt, in denen die Schüler:innen grundlegende Funktionen des iPads kennenlernen und diese anwenden. Die Workshops werden von einem Team des Kollegiums in Kooperation mit den Medienscouts der Schule durchgeführt. Der Workshop beinhaltet u.a. die folgenden Aspekte:

  • Bedienung des iPads/ Grundlagen
  • Verwendung der Classroom-App
  • Abspeichern von Daten und Materialien in der Cloud (OneDrive bzw. NextCloud)
  • Gemeinsames Arbeiten mit dem iPad: Regeln zur Zusammenarbeit/ „Digitale Ethik“

Die Medienscouts unterstützen diesen Prozess aktiv und bieten zudem Sprechstunden an, in denen konkrete Frage zu etwaigen Problemen beantwortet werden können.


Wir thematisieren (auch auf Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW) in allen Fächern den sinnvollen Gebrauch der Geräte gemeinsam mit den Kindern. Darüber hinaus wird es klare Nutzungsregeln für den Unterricht geben, die vorab von den Schüler:innen und Eltern unterschrieben werden. Bei Missachtung der Regeln folgen entsprechende Konsequenzen. Außerdem arbeitet jede Lehrkraft mit einer App, mit der die Nutzung der iPads in der jeweiligen Unterrichtssituation konfiguriert werden kann (Classroom-App). Um eine Ablenkung zu vermeiden, können über die Classroom-App die Nutzungsmöglichkeiten in bestimmten Unterrichtssituationen eingeschränkt werden. Zudem verhindert das WLAN den Zugriff auf Spiele, Messenger und Social Media etc. im schulischen Kontext. Da es sich um ein privates Gerät handelt, ist der häusliche Zugriff hier jedoch nicht beschränkt. Um das häusliche Nutzungsverhalten der Kinder zu regulieren, haben Eltern die Möglichkeit, festzulegen, wann das Gerät benutzt werden kann. So können die Eltern etwa festlegen, dass in den Nachtstunden das Gerät deaktiviert ist. Auch während der Hausaufgabenzeit lassen sich beispielsweise die sichtbaren Apps einschränken. Des Weiteren können Eltern für bestimmte Apps (z.B. Spiele, Social Media...) eine maximale Bildschirmzeit pro Tag festlegen. Als Hilfestellung dazu empfehlen wir die Informationen der Website klicksafe.de. |Link| Die Firma ACS, über die die elternfinanzierten iPads vorrangig bezogen werden, bietet in sehr regelmäßigen Abständen kostenfreie Informationsveranstaltungen zu Möglichkeiten der Regulation des häuslichen Nutzungsverhaltens an.


Für die Zeit außerhalb des Unterrichts sollten Sie als Eltern im Gespräch mit ihrem Kind Vereinbarungen zur Nutzung treffen. Als Hilfestellung dazu empfehlen wir die Informationen der Website klicksafe.de. |Link| Zudem bieten wir regelmäßige Vorträge zum Thema Mediennutzung in unserer Schule an. Auf jedem iPad finden Sie zudem unter "Systemeinstellungen" die Funktion "Bildschirmzeit". Dort lassen sich "Bildschirmfreie Zeiten", "Zeit-Limits", "Kommunikationslimits" sowie verschiedene "Beschränkungen" einrichten. Eine Anleitung dazu finden Sie hier: |Link|


Das iPad kann in Verbindung mit dem Eingabestift die klassische Heftführung ersetzen. In vielen Fächern erscheint uns dies sinnvoll, da sich Medien wie Bilder, Videosequenzen oder Tondokumente in digitale Portfolios sehr einfach integrieren lassen. Die Entscheidung, ob und in welcher Jahrgangsstufe eine herkömmliche Mappe oder eine digitale Mitschrift eingesetzt wird, erfolgt auf Basis von Fachschaftsbeschlüssen. Bei der Führung der digitalen Mitschriften sind die gleichen Anforderungen (Vollständigkeit, Gliederung, Darstellungsleistung) zu beachten wie bei dem Erstellen von handschriftlichen Mappen. Falls sich die Fachschaften für den Einsatz digitaler Notizbücher entscheiden, sollte verbindlich ein „Kursnotizbuch“ verwendet werden, um einheitliche Standards in der digitalen „Heftführung“ zu setzen und die Möglichkeiten der kollaborativen Zusammenarbeit zu stärken.


Die Schüler:innen schreiben auch weiterhin mit der Hand. Die Schüler:innen nutzen je nach Fachschaftsbeschluss (s.o.) in einigen Fächern auch weiterhin klassische Schulhefte oder Mappen und verfassen mit dem Pencil auch auf dem iPad weiterhin handschriftliche Texte.


Klassenarbeiten werden in der Regel zunächst weiterhin in analoger Form (auf Papier) angefertigt. Das iPad kann aber je nach fachlicher Vorgabe als Hilfsmittel zur Anfertigung der Klassenarbeit (z.B. als Taschenrechner oder Wörterbuch) verwendet werden. Hierzu sind entsprechende Beschlüsse der Fachschaften notwendig. Bereits heute können digitale Portfolios unter bestimmten Voraussetzungen (i.d.R. einmal im Schuljahr) Klassenarbeiten ersetzen. Mittelfristig ist der verpflichtende Einsatz neuer digitalgestützter Prüfungsformate erwartbar; entsprechende Formate werden bereits seitens des Ministeriums erarbeitet und erprobt. Die Lernstatt Paderborn hat zudem den Arbeitskreis „Sichere Prüfungen auf dem Tablet“ eingerichtet, dessen Ziel es ist, einheitliche Standards an den Paderborner Schulen für den Umgang mit den iPads in Prüfungssituationen zu erstellen. Vertreter:innen der Schule nehmen an den Treffen dieses Arbeitskreises teil.


Alle für den Unterricht notwendige Apps werden über den Lernstatt-Store zur Verfügung gestellt und heruntergeladen; sie sind somit für die Schüler:innen kostenfrei. Hierfür ist keine private Apple-ID notwendig. Vor dem Ersteinsatz des iPads in den Klassen 7.2 bzw. 9.2 installieren die Schüler:innen über den Lernstatt-Store die Apps OneDrive (bzw. NextCloud) und MS Teams. Die Fachlehrkräfte teilen den Schüler:innen mit, welche Apps für den Fachunterricht zu verwenden sind. Die Verwendung einzelner Apps basiert auf Fachschaftsbeschlüssen. Die Fachschaften orientieren sich an den Datenschutzhinweisen der Seite https://datenschutz-schule.info/datenschutz-check/


Der Einsatz digitaler Schulbücher (eBooks) ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll: Digitale Schülerbücher sind multimedial angelegt; so können die Schüler:innen im Englischunterricht beispielsweise Höraufgaben individualisierter und im eigenen Tempo erarbeiten; die Schüler:innen können Notizen und Markierungen im digitalen Schulbuch vornehmen und das Gewicht der mitzubringenden Materialien reduziert sich deutlich. In den Klassen der Jahrgangsstufe 8 und 10 stellen wir deshalb unseren Schüler:innen in allen Fächern neben den gedruckten Schulbüchern auch jeweils die digitale Version des Lehrwerks (E-Book) zur Verfügung stellen. Künftig sollen die Schüler:innen ab Jahrgang 8  sukzessive mit eBooks ausgestattet werden.

Lediglich das Lehrwerk für das Fach Englisch wird auf Beschluss der Schulkonferenz (23.05.23) sowohl als Print- als auch als E-Book-Ausgabe in einer Einzellizenz von den Eltern angeschafft.


Die Verhaltensregeln zum Gebrauch der iPads in den Pausen sind in den „Nutzungsvereinbarungen“, die von den Schüler:innen und ihren Eltern unterschrieben werden, detailliert festgelegt. Während der Pausen ist der Gebrauch der iPads für Schüler:innen der Sekundarstufe I nicht gestattet. Die iPads werden in der Schultasche aufbewahrt; die Klassenräume werden in den Pausen abgeschlossen. Schüler:innen der Oberstufe ist während der Mittagspause und in Freistunden die Nutzung der Tablets zu Arbeitszwecken gestattet. Für die sichere Aufbewahrung der Tablets können die kostenpflichtigen Schließfächer (B-Gebäude/ C-Gebäude) genutzt werden.


Der Medienkompetenzrahmen NRW (MKR) sieht in allen Fächern die Reflexion der Funktionsweisen digitaler Medien vor. Die Schule bietet die idealen Rahmenbedingungen, um einen kritischen und kompetenten Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Zudem ist das Thema „Medienreflexion“ explizit Gegenstand unterschiedlicher Fächer. Unsere Curricula (SEK I) sind in allen Fächern modifiziert worden und auf die Herausforderungen des digitalen Lernens angepasst.


Ein eigenes Gerät ist deshalb sinnvoll, weil die Schüler:innen mit den eigenen iPads eigene Arbeitsergebnisse erstellen, an denen sie kontinuierlich arbeiten, in der Schule und auch zuhause. Künftig ist auch damit zu rechnen, dass klassische Schulbücher teilweise durch eBooks ersetzt werden (s.o.). Hier ist sicherzustellen, dass jede(r) Schüler:in auf ihr/ sein persönliches eBook jederzeit zurückgreifen kann. Über Geräte, die nur stundenweise einsetzbar sind, kann dies nicht erreicht werden. Zudem zeigt die Erfahrung mit den iPad-Koffern, dass das Verteilen der Geräte wertvolle Unterrichtszeit benötigt. Gerade auch für den Einsatz in kurzen Phasen (z.B. kurze Recherche, Impuls) ist die Arbeit mit den Geräten der iPad-Koffer nicht effektiv.


Zeitgemäße Bildung, zu denen der Umgang mit und die Reflexion von digitalen Medien ganz essentiell zählt, muss alle Schüler:innen gleichermaßen erreichen. Gerade auch mit dem Blick auf veränderte Prüfungsvorgaben (Abitur Mathematik 2029) und auf eine sich ändernde Prüfungskultur ist eine Aufteilung in iPad-Klassen und Klassen ohne iPad-Nutzung nicht sinnvoll. Es würden sich zudem praktische Probleme ergeben, wenn Schüler:innen aus Tablet-Klassen im WP-Bereich mit Schüler:innen aus „Nicht-Tablet-Klassen“ zusammenkämen.